Im Lawblog gibts einen wunderbaren Kommentar zu den neuesten Aussagen von Zensursula von der Leyen, welche sie in einem Interview beim Hamburger Abendblatt abgeliefert hat. Kleiner Ausschnitt gefällig?
abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?
Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.
Geil geil geil! Endlich wird auch der ganze andere böse Rest im Internet zensiert und hoffentlich auch bald mit dem passenden Strafmaß bewertet: Der Todesstrafe!
Rio Reisser sang mal:
Sag mir eins, ha'm die da oben Stroh oder Scheiße in ihrem Kopf?
Egal, der Lawblog betrachtet die ganze Thematik mal wieder sehr gut und geht vorallem auf das Thema Grundgesetz, Grundrechte und vorallem die Menschenwürde, sowie die Angriffe durch von der Leyen auf genau die selbe.
Ist ein etwas längerer Artikel, aber wirklich lesenswert. Einer der Besten auf dem Gebiet in letzter Zeit und nicht so unreflektiert, wie den Mist, den ich euch hier vorsetze 🙂
Link: Direktmenschenwürdeverletzungen im Lawblog
Tja und obwohls eigentlich nicht dazu passt, ich ihn jetzt hier aber schon erwähnt habe. Nun also auch als Musik zum Post: